Gegenwärtig erwähnt kein Artikel der Verfassung die Themen Jugend oder die staatliche Jugendpolitik. Im Rahmen des Treffens stimmten die Mitglieder des Vorstands über den Vorschlag zur Ergänzung des Artikels 72 der Verfassung ab. 

„Zur gemeinsamen Zuständigkeit der Russischen Föderation und der Subjekte der Russischen Föderation gehören:

e) Allgemeine Fragen der staatlichen Jugendpolitik, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Körpererziehung und Sport.“

An dem Treffen nahmen Leiter der Jugendorganisationen in Russland, Experten in der Jugendpolitik und Rechtswissenschaftler teil. Alle Teilnehmer des Arbeitstreffens sprachen sich für diese Ergänzung aus. Die Verfassungsänderung, die die Formulierung “staatliche Jugendpolitik” erwähnt, wird sich positiv auf die Gestaltung der Gesetzgebung in diesem Bereich auswirken.